Um zu sehen, wer der Herausgeber einer Homepage ist, und
somit für die Inhalte verantwortlich ist, sollte auf allen seriösen
Internetseiten ein Impressum vorhanden sein. Des weiteren hat der Webmaster die
Möglichkeit sich im Impressum von Links zu dritten Seiten zu distanzieren, oder
hinweise zum Datenschutz aufzuführen. Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen
eine Übersicht, bei welcher Art von Homepage sie gesetzlich dazu verpflichtet
sind, ein Impressum zu führen:
Ein Impressum ist gesetzlich Pflicht bei
- Gewerbliche Homepages (Websites von Firmen)
- Homepages mit einem redaktionellen Hintergrund
- Multimediangebote wie Chats, Communitys, Portale, etc.
Auf ein Impressum können Sie verzichten bei
- rein privaten Homepages (z. B. Familienseiten)
Bei gewerblichen Seiten empfiehlt sich zudem die Durchsicht durch einen Anwalt.
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